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Das Förderprogramm

Das Förderprogramm interdisziplinäre RUBSchools will die fachübergreifende Lehre an der RUB stärken und gezielt ausbauen. Dafür werden den Fakultäten im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung jährlich bis zu 40.000 Euro an Qualitätsverbesserungsmitteln zur Verfügung gestellt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Summer und Winter Schools, die als Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden und mit einer fachübergreifenden Themenstellung und einer ausgewiesenen interdisziplinären Didaktik Studierende unterschiedlichster Studienfächer ansprechen, sowohl im Master als auch im Bachelor.

Antragsberechtigt sind Lehrende aller Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen der RUB, die im Sinne der Förderkriterien ein neues Lehrkonzept erproben oder eine bestehende Lehrveranstaltung neu konzipieren und für fachfremde Studierende öffnen möchten.

Die Förderung ist zum Anstoß neuer Projekte vorgesehen. Bereits geförderte RUBSchools bzw. thematisch ähnliche Vorhaben können in besonderen begründeten Fällen bei einer deutlichen konzeptionellen Weiterentwicklung mit einem einmaligen reduzierten Sachkostenzuschuss erneut gefördert werden. Wir freuen uns auf Ideen und Konzepte aus allen Disziplinen, besonders über fachübergreifende Gemeinschaftsanträge zweier Lehrender. Ausdrücklich erwünscht sind Vorhaben, die mit ihrer Themenstellung das RUB Zertifikat Nachhaltigkeit bereichern. Ebenfalls gern gesehen: international ausgerichtete virtual-exchange-Formate im Rahmen von UNIC-Kooperationen.

Welche Förderkriterien werden bei der Begutachtung zugrunde gelegt?

Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine allgemeinverständliche Verlaufsskizze, aus der die Zielsetzung, die Methoden und das Zusammenwirken der beteiligten Disziplinen klar hervorgeht. Bitte beachten Sie, dass die Zielgruppe Ihres Textes fachfremde Wissenschaftler:innen und Studierende sind.

Folgende Kriterien bei der Begutachtung, Beratung und Auswahl der Anträge zugrunde gelegt:

  • Die RUBSchool ist als Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit konzipiert und wird von einer strukturierten Vorbereitungsphase begleitet.
  • Das Konzept der RUBSchool ist erkennbar interdisziplinär in der Zielsetzung, Methodik und im Zusammenwirken der beteiligten Disziplinen.
  • Die RUBSchool bietet eine abgestufte Kreditierung und Prüfungsleistungen, die den teilnehmenden Studierenden die Anrechnung in ihren Studienfächern erleichtern.

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die die Förderkriterien erfüllen sowie die formalen Anforderungen an Allgemeinverständlichkeit und Vollständigkeit sowie die Beachtung der Vorgaben im Antragsformular erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben,

  • die kein kooperatives Miteinander verschiedener Disziplinen zulassen,
  • die keine aktive Beteiligung der Antragstellenden an der Lehre vorsehen,
  • die bereits gefördert wurden/werden, z.B. im Rahmen eines Drittmittel-Projektes,
  • die ausschließlich eine studentische Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen vorsehen,
  • die formalen Anforderungen nicht erfüllen und unvollständig eingereicht werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Lehrende aller Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen der RUB, die im Sinne der Förderkriterien eine Idee für ein neues Lehrformat umsetzen oder eine bestehende Lehrveranstaltung neu konzipieren und für fachfremde Studierende öffnen möchten.

Die Ruhr-Universität hat großes Interesse an der Stärkung der interfakultären bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit in der Lehre. Gemeinschaftsanträge zweier Lehrender verschiedener Disziplinen werden daher bevorzugt gefördert.

Welche Mittel stehen für eine RUBSchool zur Verfügung?

Die Vorbereitung und Durchführung einer interdisziplinäre RUBSchool wird pauschal mit 3.000 Euro unterstützt. Gemeinschaftsanträge zweier Lehrender werden mit zusätzlich 1.000 Euro gefördert. Bereits einmal geförderte RUBSchool können in begründeten Fällen und bei deutlicher konzeptioneller Weiterentwicklung einmalig mit pauschal 2.000 Euro gefördert werden.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf ein entsprechendes QVM-Konto der federführend antragstellenden Lehreinheit/Fakultät.

Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für die Vorbereitung, Umsetzung und Dokumentation/Evaluation der RUBSchool verausgabt werden. Hierunter fallen u. a. inhouse-Lehraufträge für beteiligte RUB-Lehrende, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten für externe Referent:innen, die Finanzierung von Hilfskräften, die Anschaffung von erforderlichen Lehrmaterialien, die an der RUB nicht zur Verfügung stehen oder Kosten für Exkursionen, die im Rahmen der RUBSchool stattfinden (z. B. Reisekosten, Unterbringung der Studierenden oder Eintrittsgelder). Nicht förderfähig sind alle Arten von Bewirtungs- und Verpflegungskosten sowie Aufwendungen für die Geschäftsausstattung (Geräte, Druckerpapier etc.). Aktuelle Erläuterungen zur Verwendung von Qualitätsverbesserungsmittel finden Sie im Serviceportal der RUB.

Wie sieht das Antrags- und Vergabeverfahren aus?

Nutzen Sie das aktuell bereitgestellte Antragsformular (unten im grauen Kasten). Skizzieren Sie das Vorhaben in seinen wesentlichen Elementen (disziplinäre Bezüge, Aufbau, Methodik, Zielgruppen, Prüfungsformate etc.). Halten Sie sich an die vorgegebenen Zeichenbegrenzungen. und formulieren Sie über Fachgrenzen hinweg verständlich. Verzichten Sie auf fachwissenschaftliche Einordnungen und Quellenangaben. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Antragstellung (unten im grauen Kasten).

Über das Antragsformular hinausgehende Dokumente werden nicht berücksichtigt. Reichen Sie nur vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten unterschriebene Anträge ein.

Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail an die Programmkoordinatorin Birgit Frey (birgit.frey@rub.de). Für eine fristgerechte Bewilligung sollten Anträge für eine Summer School bis zum 31. Dezember für das Folgejahr und Anträge für eine Winter School bis zum 30. Juni für das Folgejahr eingereicht werden.

Die Anträge werden nach Eingang anhand der Förderkriterien gesichtet und für die Beratung in der Studiendekanerunde aufbereitet. Zur hochschuldidaktischen Bewertung der Anträge kann das Zentrum für Wissenschaftsdidaktik hinzugezogen werden. Die Studiendekanerunde berät und entscheidet über eine Förderung, gegebenenfalls mit ergänzenden Auflagen. Die Bewilligung der Mittel erfolgt über das Rektorat.

Kontakt & Beratung

Die aktuelle Antragsfrist für eine RUB Summer School 2026 und Winter School 2026/27 ist der 31. Dezember 2025. Ich berate Sie gerne bei der Antragstellung und kläre mit Ihnen offene Fragen. Sprechen Sie mich einfach an, per Mail oder Telefon.

Downloads für die Antragstellung

Programmkoordination

Birgit Frey

GAFO 04 / 914
(+49) 234 / 32 – 29223
Birgit.frey (at) rub.de